Wer sich künftig nicht an die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln hält, muss Strafe zahlen! Viele Kunden halten sich nicht an die HVV Regelungen, indem sie das vorgegebene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes missachten und sollen somit zeitnah zur Kasse gebeten werden.
Nun, da die Sommerferien seit letzter Woche vorüber sind, ist auch das Verkehrsaufkommen in Hamburg gestiegen. Folglich werden auch die öffentlichen Verkehrsmittel des HVVs wieder vermehrt genutzt. Obwohl vorausgesetzt ist, eine Maske oder anderen Mund-Nasen-Schutz, zu tragen, widersetzen sich viele Fahrgäste dieser Anordnung, beispielsweise durch kompletten Verzicht oder nicht korrektes Tragen des Schutzes.
Um die Zahl der Corona-Infektionszahlen vor dem Steigen zu hindern, wird nun verstärkt ein- und durchgegriffen. 40 Euro Strafe drohen bei Missachtung der Schutz-Vorgaben! In enger Abstimmung mit der BVM, den Hamburger Verkehrsunternehmen sowie den umliegenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurde beschlossen, die Beförderungsbedingungen anzupassen. Dieses Vorhaben soll nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Anders, als vergleichbar beim Schwarzfahren oder bei Nicht-Beachtung des Alkohol-oder Rauchverbots im ÖPNV, kann die Strafe direkt vor Ort von den HVV-Kontrolleuren erhoben werden.
Hierdurch soll noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen werden, dass die aktuelle Situation ernst und definitiv kein Spaß ist! Trotz hoher Sommertemperaturen müssen Schutz und Vermeidung einer Ansteckung ganz klar vorgehen und dem Corona-Virus kollektiv die Stirn geboten werden!